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habendum

/həˈbɛndəm/
Visuelle Illustration von habendum: Der Teil einer Urkunde, der formell das Ausmaß des gewährten Eigentums oder der gewährten Miete definiert.
noun

Der Teil einer Urkunde, der formell das Ausmaß des gewährten Eigentums oder der gewährten Miete definiert.

Die Habendum-Klausel in der Eigentumsurkunde legte fest, dass Sarah bis zu ihrem Tod Eigentümerin des Hauses sein würde, wonach das Eigentum an die Familie des ursprünglichen Eigentümers zurückfallen würde.