
noun
Der Teil einer Urkunde, der formell das Ausmaß des gewährten Eigentums oder der gewährten Miete definiert.
Die Habendum-Klausel in der Eigentumsurkunde legte fest, dass Sarah bis zu ihrem Tod Eigentümerin des Hauses sein würde, wonach das Eigentum an die Familie des ursprünglichen Eigentümers zurückfallen würde.

