

beneficiaries
/ˌbɛnəˈfɪʃieriːz/ /ˌbɛnəˈfɪʃiɛriːz/

noun
Begünstigte, Nutznießer
Wenn ein Begünstigter den Erblasser nicht um 30 Tage überlebt, verteilt der Treuhänder den Anteil dieses Begünstigten an die überlebenden Begünstigten durch das Recht der Vertretung.

