

coverture
/ˈkʌvərtʃər/ /ˈkoʊvərtʃʊər/
noun

noun
Eheliche Rechtsunfähigkeit, das Recht der Frau, durch die Heirat in das ihres Mannes überzugehen
Gemäß der Rechtslehre der ehelichen Rechtsunfähigkeit wurden alle Löhne, die Sarah verdiente, automatisch zum Eigentum ihres Mannes, was die Einschränkungen verdeutlicht, mit denen Frauen in der Vergangenheit konfrontiert waren.

