Der Lehrer tatdie Geschichte als bloßes Gerücht ab, weil niemand den Schüler tatsächlich beim Schummeln gesehen hatte; eswar nur etwas, das sie von einem Freund eines Freundes gehört hatten.
Der Richter wies die Aussage als Hörensagen zurück, dader Zeuge nur wiederholte, was ihm jemand anderes über den Autounfall erzählt hatte, und nicht, was er persönlich gesehen hatte.