
Die Versicherungsgesellschaft, mit zwei widersprüchlichen Ansprüchen auf die Lebensversicherung konfrontiert, wurde zum Streithelfer und bat das Gericht zu entscheiden, wer das Geld erhalten sollte.


Die Versicherungsgesellschaft, mit zwei widersprüchlichen Ansprüchen auf die Lebensversicherung konfrontiert, wurde zum Streithelfer und bat das Gericht zu entscheiden, wer das Geld erhalten sollte.


Da zwei Personen Eigentumsansprüche auf den Gewinn-Lottoschein erhoben, reichte die Lotteriegesellschaft eine Streitverkündung ein und bat das Gericht zu entscheiden, wer das Preisgeld erhalten soll.