Die Versicherungsgesellschaft, mit zwei widersprüchlichen Ansprüchen auf die Lebensversicherung konfrontiert, wurde zum Streithelfer und batdas Gericht zu entscheiden, wer dasGeld erhalten sollte.
Da zwei Personen Eigentumsansprüche auf den Gewinn-Lottoschein erhoben, reichte die Lotteriegesellschaft eine Streitverkündung ein und batdas Gericht zu entscheiden, wer das Preisgeld erhalten soll.