Der Anwalt erwiderte, dass die Behauptung des Klägers über defekte Geräte falsch sei, dader Beklagte Wartungsunterlagen vorgelegt habe, diedas Gegenteil bewiesen.
Der Erfinder reichte den zurückgezogenen Anspruch auf den speziellen Griff erneut in seinen Patentantrag ein, nachdem er ein starkes Argument (Replik) vorgelegt hatte, das bewies, dass derGriff ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtfunktion der Erfindung war.