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rejoinder

/ɹɪd͡ʒˈɔ͡ɪndɚ/
Visuelle Illustration von rejoinder: Wiedereinfügung
noun

Nachdem der Patentprüfer die Anmeldung zunächst auf eine Erfindung beschränkt hatte, reichte der Erfinder eine Wiedereinfügung ein, um die Ansprüche in Bezug auf die anderen Erfindungen wiederherzustellen.