Die Kommentare des Richters zu potenziellen zukünftigen Gesetzen wurden, obwohl interessant, als Richtersprüche betrachtet, da sie nicht direkt mit den Fakten des von ihr zu entscheidenden Autounfalls zusammenhingen.
DerProfessor warnte uns, dass einige Aussagen inder veröffentlichten Meinung lediglich Urteilsbegründungen waren und keine bindende Präzedenzwirkung hatten, was bedeutete, dass es sich nur um Nebenbemerkungen eines Richters und nicht umdie Kernrechtsentscheidung handelte.