Der Lehrer akzeptierte die mündliche Erklärung des Schülers für die fehlende Hausaufgabe, vertraute seinem Wort, biser einen schriftlichen Beweis vorlegen konnte.
Der Lehrer akzeptierte die Abwesenheitsnotiz des Schülers als mündliche Zusage, daes sich um eine schriftliche Erklärung, aber nicht um eine formell beglaubigte eidesstattliche Erklärung handelte.