Nachdem Sarah das leerstehende Grundstück nebenan dreißig Jahre lang als ihren Garten genutzt hatte, glaubte sie, durch Ersitzung Eigentum beanspruchen zu können, da sie dasLand offen und ununterbrochen wie ihr eigenes genutzt hatte.
Die Festlegungen des Grammatiklehrers zur Verwendung von „shall“ und „will“ waren veraltet, da sich die meisten Leute nicht mehr an diese strengen Regeln halten.