













Dem Kreditgeber wurde vorgeworfen, das Rückkaufsrecht des Kreditnehmers zu verhindern, indem er eine Klausel in den Hypothekenvertrag aufnahm, die ihn im Wesentlichen daran hinderte, das Eigentum jemals wieder vollständig zu besitzen, selbst nach Rückzahlung des Darlehens.






