BeDict Logo

wobbler

/ˈwɒblər/ /ˈwɑːblər/
Visuelle Illustration von wobbler: Straftat, die je nach Ermessen der Staatsanwaltschaft als geringeres oder höheres Vergehen geahndet werden kann
noun

Straftat, die je nach Ermessen der Staatsanwaltschaft als geringeres oder höheres Vergehen geahndet werden kann

Kleiner Diebstahl kann, je nach Wert des gestohlenen Gegenstands, eine Straftat sein, was bedeutet, dass der Staatsanwalt entscheidet, ob er als geringfügiges Vergehen oder als schwereres Verbrechen angeklagt wird.